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   VerfG Brandenburg, 04.05.2007 - VfGBbg 3/07 EA   

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VerfG Brandenburg, 04.05.2007 - VfGBbg 3/07 EA (https://dejure.org/2007,19352)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 04.05.2007 - VfGBbg 3/07 EA (https://dejure.org/2007,19352)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Mai 2007 - VfGBbg 3/07 EA (https://dejure.org/2007,19352)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 26 Abs. 1 Satz 1; LV, Art. 27 Abs. 2; LV, Art. 27 Abs. 3 Satz 1; VerfGGBbg, § 30 Abs. 1; VerfGGBbg, § 30 Abs. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen offensichtlicher Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Erschöpfung des Rechtswegs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 04.05.2007 - VfGBbg 3/07
    Im Rahmen des Abänderungsverfahrens gemäß § 123 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i. V. m. § 80 Abs. 7 VwGO besteht für den Antragsteller die Möglichkeit, die von ihm behauptete Verletzung seiner Rechte aus Art. 26 Abs. 1 Satz 1, 27 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 Verfassung des Landes Brandenburg (LV) geltend zu machen [BVerfG, Beschluß vom 18. Juni 1985 - 2 BvR 414/84 -, BVerfGE 70, 180, 187 ff.; BVerfG InfAuslR 1995, 246 (251); Schoch, in: ders./Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, § 80 Rn. 386].

    Auch ist der Abänderungsantrag nicht von vornherein aussichtslos, soweit er sich im Wesentlichen auf die Erkenntnis der Fehlerhaftigkeit der früheren - mit Beschluß des Oberverwaltungsgerichts vom 22. März 2007 getroffenen Eilentscheidung stützt und diesbezüglich die Verletzung seiner Verfassungsrechte aus Art. 26 Abs. 1 Satz 1 und 27 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 LV sowie seines Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 52 Abs. 3 LV geltend macht (BVerfGE 70, 180, 186; Schoch, a.a.O., § 80 Rn. 388 m.w.N.).

    Denn ebenso wie das Landesverfassungsgericht die Möglichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach § 30 VerfGGBbg hat, haben auch die Verwaltungsgerichte im Rahmen des hier betriebenen einstweiligen Rechtsschutzes entsprechende Möglichkeiten gemäß §§ 80, 123 VwGO (BVerfGE 70, 180, 189).

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 04.05.2007 - VfGBbg 3/07
    Offensichtlich aussichtslos erscheint der Abänderungsantrag des Antragstellers insbesondere deshalb nicht, weil der - wie hier vom Antragsteller geltend gemachte - insbesondere nach der Reform des Kindschaftsrechts vom Bundesverfassungsgericht betonte aufenthaltsrechtliche Einfluß des Familienrechts vom Fachgericht unter dem Gesichtspunkt des im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes gemäß § 86 Abs. 1 VwGO im Rahmen der Prüfung des Abänderungsantrags zu berücksichtigen sein wird (BVerfG, Beschluß vom 08. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 -, DVBl 2006, 247 ff.).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 04.05.2007 - VfGBbg 3/07
    Dies gilt auch dann, wenn gegen die angegriffene Norm selber kein fachgerichtlicher Rechtsweg eröffnet ist (BVerfGE 74, 69, 74 ff.; 79, 1, 20).
  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 04.05.2007 - VfGBbg 3/07
    Dies gilt auch dann, wenn gegen die angegriffene Norm selber kein fachgerichtlicher Rechtsweg eröffnet ist (BVerfGE 74, 69, 74 ff.; 79, 1, 20).
  • BVerfG, 23.03.1995 - 2 BvR 492/95

    Asylfolgeverfahren

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 04.05.2007 - VfGBbg 3/07
    Im Rahmen des Abänderungsverfahrens gemäß § 123 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i. V. m. § 80 Abs. 7 VwGO besteht für den Antragsteller die Möglichkeit, die von ihm behauptete Verletzung seiner Rechte aus Art. 26 Abs. 1 Satz 1, 27 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 Verfassung des Landes Brandenburg (LV) geltend zu machen [BVerfG, Beschluß vom 18. Juni 1985 - 2 BvR 414/84 -, BVerfGE 70, 180, 187 ff.; BVerfG InfAuslR 1995, 246 (251); Schoch, in: ders./Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, § 80 Rn. 386].
  • VerfG Brandenburg, 21.12.2006 - VfGBbg 20/06

    Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde einer parteinahen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 04.05.2007 - VfGBbg 3/07
    Der Grundsatz der Subsidiarität - der auch in § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg zum Ausdruck kommt - verlangt von einem Beschwerdeführer, daß er vor der Anrufung des Verfassungsgerichts - über eine bloße Rechtswegerschöpfung hinaus - alles im Rahmen seiner Möglichkeiten Stehende unternommen haben muß, um eine etwaige Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beheben (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 21. August 2003 - VfGBbg 196/03 -, LKV 2004, 123, und zuletzt Beschluß vom 21. Dezember 2006 - VfGBbg 20/06 -).
  • VerfG Brandenburg, 18.07.1996 - VfGBbg 20/95

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 04.05.2007 - VfGBbg 3/07
    Er muß deshalb vor Anrufung des Verfassungsgerichts alle nach Lage der Dinge ihm gegebenenfalls zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zur Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung ergreifen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa Beschluß vom 18. Juni 1996 - VfGBbg 20/95 -, LVerfGE 4, 201, 205 m.w.N.).
  • VerfG Brandenburg, 21.08.2003 - VfGBbg 196/03

    Ablehnung eines Antrags auf Besorgnis der Befangenheit eines Richters des VerfG

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 04.05.2007 - VfGBbg 3/07
    Der Grundsatz der Subsidiarität - der auch in § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg zum Ausdruck kommt - verlangt von einem Beschwerdeführer, daß er vor der Anrufung des Verfassungsgerichts - über eine bloße Rechtswegerschöpfung hinaus - alles im Rahmen seiner Möglichkeiten Stehende unternommen haben muß, um eine etwaige Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beheben (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 21. August 2003 - VfGBbg 196/03 -, LKV 2004, 123, und zuletzt Beschluß vom 21. Dezember 2006 - VfGBbg 20/06 -).
  • VerfG Brandenburg, 17.07.1997 - VfGBbg 21/97

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA wegen zivilgerichtlicher Verurteilung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 04.05.2007 - VfGBbg 3/07
    Das Landesverfassungsgericht hat zu den Voraussetzungen von § 30 Abs. 1 VerfGGBbg bereits ausgeführt (Beschluß vom 17. Juli 1997 - VfGBbg 21/97 EA -, LVerfGE 7, 101, 130 f.):.
  • VerfG Brandenburg, 08.05.2007 - VfGBbg 4/07

    Erlass einer eA gegen Vollziehung der Anordnung der Abschiebung nach Serbien -

    Insbesondere steht nunmehr der Verfassungsbeschwerde nicht mehr entgegen, daß das Abänderungsverfahren nicht vollständig abgeschlossen ist (vgl. noch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 04. Mai 2007 - VfGBbg 03/07 EA -).
  • VerfG Brandenburg, 20.08.2009 - VfGBbg 5/09

    Kostenfestsetzungsverfahren; Beschwerde; Rechtsweggarantie

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts kommt eine einstweilige Anordnung dann nicht in Betracht, wenn sich das Begehren in der Hauptsache als erfolglos erweist (vgl. etwa Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 04. Mai 2007 - VfGBbg 3/07 EA -).
  • VerfG Brandenburg, 20.08.2009 - VfGBbg 31/09

    Kostenfestsetzungsverfahren; Beschwerde; Rechtsweggarantie

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts kommt eine einstweilige Anordnung dann nicht in Betracht, wenn sich das Begehren in der Hauptsache als erfolglos erweist (vgl. etwa Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 04. Mai 2007 - VfGBbg 3/07 EA -).
  • VerfG Brandenburg, 19.12.2007 - VfGBbg 15/07

    Rechtliches Gehör; faires Verfahren

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts kommt eine nach dem Wortlaut des § 30 Abs. 1 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) gebotene Abwägung dann nicht in Betracht, wenn sich das Begehren in der Hauptsache als offensichtlich erfolglos erweist (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 04. Mai 2007 - VfGBbg 3/07 EA -).
  • VerfG Brandenburg, 22.11.2007 - VfGBbg 14/07

    Subsidiarität; Ausländerrecht

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts kommt eine nach dem Wortlaut des § 30 Abs. 1 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) gebotene Abwägung dann nicht in Betracht kommt, wenn sich das Begehren in der Hauptsache als offensichtlich unzulässig erweist (vgl. zuletzt Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 04. Mai 2007 - VfGBbg 3/07 EA -).
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